AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Es gilt für Reiseversicherungen folgende Regel:

Reiseversicherungen (wenn nicht über uns bereits enthalten):
Mit Buchung ist für alle Reiseteilnehmer der Nachweis einer gültigen Corona-Reiseschutz-Versicherung verpflichtend. Diese muss die Kosten bezogen auf mögliche COVID-19-Risiken (bspw. Quarantäne und Erkrankung im Reiseland, Reiseabbruch) abdecken. Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Versicherungsleistungen eingeschlossen sind, diese aber ergänzend abgeschlossen werden können. Gerne beraten wir Sie.

Reisebedingungen für Pauschalreisen der REISE-TREFF LUDWIG GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für Pauschalreisen i.S.d. § 651 a BGB und nur soweit die REISE-TREFF LUDWIG GmbH als Reiseveranstalter handelt. Darüber hinaus dienen die AGB nur der Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß Art. 250, §§ 1 ff. EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

I.VertragsschlussundBuchungsbestätigung

1. Vertragsschluss
Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags abgegeben. Grundlage des Angebots ist die jeweilige Reiseausschreibung, sowie die ergänzenden Informationen in Prospekten des Veranstalters, soweit Ihnen diese vorliegen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigene Verpflichtung einstehen, wenn Sie eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Der Vertrag kommt schließlich mit Bestätigung durch den Veranstalter zustande.

2. Buchungsbestätigung
Über die Reise erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Diese kann Ihnen der Veranstalter auch per Email zusenden, sofern Art. 250 EGBGB nichts anderes bestimmt. Bitte prüfen Sie die Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin. Enthält die Buchungsbestätigung Abweichungen oder Fehler, teilen Sie dies dem Veranstalter bitte unverzüglich mit.

3. Abweichender Inhalt
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der eigentlich gebuchten Reise ab, handelt es sich um ein neues Angebot des Veranstalters. Dieses neue Angebot ist für den Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen verbindlich. Sie können das Angebot innerhalb der Frist entweder durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch die Zahlung der ersten Rate annehmen. Im Rahmen dieser Änderung ist der Veranstalter verpflichtet, Sie auf die Änderung hinzuweisen und seine vorvertragliche Informationspflicht einzuhalten.

4. Informationspflichten und Unterlagen
Der Veranstalter stellt sicher, dass Sie vor Vertragsschluss alle relevanten Informationen nach Maßgabe des § 651d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 EGBGB (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc.) erhalten bzw. dass Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt und alle wichtigen Unterlagen ausgehändigt werden.

5. Widerrufsrecht
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Reiseverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume bzw. über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, kein Widerrufsrecht greift, wenn der Vertragsschluss auf eine Bestellung des Kunden zurückzuführen ist, §§ 312 g Abs.2 S.1 Nr.9, S.2 BGB. In diesen Fällen ist nur ein Rücktritt möglich.

6. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
b)Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext von dem Veranstalter gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
c) Mit der Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ schließt der Reisende einen Reisevertrag mit uns ab. Mit seiner Buchung fragt der Reisende beim Veranstalter verbindlich eine bestimmte Reiseleistung an. Er erhält unmittelbar nach seiner Buchung eine elektronische Eingangsbestätigung seiner verbindlichen Buchungsanfrage per E-Mail zugesandt.
d) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet noch keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden zu Stande. Um den Reisenden die Buchungsbestätigung/Rechnung sowie die Reiseunterlagen ordnungsgemäß zustellen zu können, benötigt der Veranstalter vom Reisenden korrekte Adressangaben. Soweit der Reisende eine falsche E-Mail- oder postalische Adresse aufgibt oder ein anderer vom Reisenden zu vertretender Fehler vorliegt, haftet der Veranstalter nicht für eine ordnungsgemäße Zustellung. Änderungen der E-Mail- oder postalischen Adresse oder Telefonnummer muss der Reisende dem Veranstalter unverzüglich nach Bekanntwerden telefonisch mitteilen. Der Veranstalter ist sonst nicht in der Lage, den Reisenden bei möglichen Änderungen der Buchung wie z.B. Flugzeitenänderungen rechtzeitig zu informieren. Zudem ist der Reisende verpflichtet zu prüfen, ob die im Rahmen der Buchung getätigten Angaben zu den reisenden Personen identisch zu den Angaben im Personalausweis oder Reisepass sind.

e) Es obliegt dem Reisenden, die ausgehändigten Buchungsbestätigung/ Rechnung, Reise-Unterlagen, elektronische Ticket-Quittung, Anbieter-Unterlagen usw. umgehend nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und den Veranstalter bei Abweichungen von den gebuchten Leistungen unverzüglich zu informieren.

II. Pflichten des Veranstalters

1. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Reise, so wie sie gebucht wurde, zu verschaffen. Davon umfasst sind ausschließlich diejenigen Leistungen, die sich aus der Buchungsbestätigung, sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung des Prospekts oder des Gastgeberverzeichnis ergeben. Sonderwünsche des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie in Textform durch den Veranstalter bestätigt wurden. Werden einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch genommen und ist dies ihrem schuldhaften Verhalten zuzurechnen, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit nicht eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch den Leistungsträger erfolgt.

2. Reisepass-, Visa-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
Je nach Reiseziel informiert der Veranstalter Sie zu Reisepass-, Visa-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Landes. Hierbei geht der Veranstalter davon aus, dass Sie deutscher Staatsbürger sind und keine Besonderheiten, z.B. eine doppelte Staatsbürgerschaft vorliegen. Bei Abweichungen bitten wir um ausdrücklichen Hinweis. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Bestimmungen um Vorschriften Dritter (Reiseveranstalter oder Behörden) handelt. Die Vorgaben und Anforderungen können sich jederzeit ändern.

3. Beschaffung von Visa und anderen Reisedokumenten
Die Beschaffung von Visa oder anderen erforderlichen Dokumente übernimmt der Veranstalter nur in Ausnahmefällen und bei ausdrücklicher Vereinbarung. Die Vereinbarung muss in Textform erfolgen. Sie verpflichten sich dem Veranstalter gegenüber alle im Zusammenhang mit der Beschaffung der Dokumente entstandenen Kosten, insbesondere Telekommunikationskosten und Kosten von Kurierdiensten zu erstatten. Der Reiseveranstalter haftet nicht für den rechtzeitigen Zugang der angeforderten Unterlagen oder Papiere, es sei denn, den Veranstalter trifft hieran ein Verschulden.

4. Hinweis für Schwerbehinderte
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotenen Reisen nicht behindertengerecht sind. In diesem Zusammenhang geht der Veranstalter davon aus, dass Sie die Reise so, wie sie auch angeboten wird, antreten können. Sollten Sie oder ein Mitreisender über eine körperliche Einschränkung verfügen, bitten wir um ausdrücklichen Hinweis.

III. Zahlungen
1. Anzahlung
Mit Zugang der Reisebestätigung bzw. Rechnungund Übergabe des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. In Ausnahmefällen kann der Veranstalter auch eine höhere Anzahlung verlangen. Dies muss der Veranstalter gesondert begründen. Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit feststeht, dass Ihre Reise durchgeführt wird und die entsprechenden Reiseunterlagen in der Agentur bereitliegen.

2. Sicherheiten
Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vor Beginn der Reise nur erfolgen, wenn zuvor ein Sicherungsschein i.S.d. Art. 252 EGBGB ausgehändigt wurde. Der Veranstalter ist zudem gem. § 651r Abs.1 BGB verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Insolvenz oder anderweitige Zahlungsunfähigkeit der Reisepreis und weitere notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Insoweit ist der Veranstalter verpflichtet, eine Insolvenzsicherung abzuschließen.

3. Zahlungsmittel
Der Veranstalter akzeptiert zur Zahlung des Reisepreises keine Kreditkartenzahlungen und Zahlungen über Pay Pal.

IV. Leistungs- und Preisänderung
1. unerhebliche Änderungen
em Reiseveranstalter ist es bis zu 20 Tage vor Reisebeginn gestattet, bei unerheblichen Abweichungen des Vertragsinhalts, sowie bei Preisänderungen bis zu 8 Prozent des Reisepreises eine Vertragsanpassung einseitig vorzunehmen. In diesem Zusammenhang behält sich der Reiseveranstalter gem. §§ 651 f Abs.1 und 2 BGB vor, den vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung von Kosten Dritter, das sind Beförderungskosten, Steuern und Wechselkurse, nach den folgenden Bestimmungen anzupassen:

a) Bei erhöhten Treibstoffkosten kann der Reiseveranstalter für eine sitzplatzbezogene Erhöhung den Erhöhungsbetrag ohne Abzüge ersetzt verlangen;
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich hieraus ergebende Erhöhungsbetrag ist dem Reiseveranstalter zu erstatten.
c) Bei erhöhten Hafen- oder Flughafengebühren sind Sie verpflichtet, dem Reiseveranstalter den Differenzbetrag zu erstatten;
d) Bei der Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags ist der Veranstalter berechtigt, den Reisepreis um den Erhöhungsbetrag heraufsetzen. Im Rahmen des Vorbehalts verpflichtet sich der Veranstalter zugleich, dass auch Senkungen der oben benannten Kosten an Sie weitergegeben werden.

2. erhebliche Änderungen
Bei erheblichen Abweichungen des Vertrags besteht für Sie hingegen die Möglichkeit gem. § 651 g Abs.1 BGB entweder das Angebot des Reiseveranstalters zur Vertragsänderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Das Angebot zur Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn und das Angebot zur sonstigen Vertragsänderung nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. In diesem Zusammenhang kann der Veranstalter Ihnen auch wahlweise die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise gem. § 651g Abs. 2 BGB anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Wenn Sie nicht innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist reagieren, gilt die Vertragsänderung als angenommen.

3. unverzügliche Mitteilung
Sollte es zu einer Abweichung von Eigenschaften der Reiseleistung kommen, werden Sie hierüber unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Email, Brief) klar und verständlich informiert.

4. Vertragsübertragung und Umbuchung
Vertragsübertragung und Umbuchungen sind auf Anfrage möglich.

V. Rücktritt, Kündigung
1. Rücktritt des Kunden
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eine entsprechende Erklärung ist dem Reiseveranstalter in Textform zu übermitteln. Mit der wirksamen Erklärung verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Sind dem Reiseveranstalter aufgrund Ihres Rücktritts Kosten entstanden, so sind Sie verpflichtet diese Aufwendungen zu erstatten. Der Reiseveranstalter hat in diesem Zusammenhang die Möglichkeit Entschädigungspauschalen festzulegen. Sie können auch von dem Veranstalter verlangen, die Höhe der Entschädigung konkret zu begründen.

2. Entschädigungsanspruch
Grundsätzlich bestimmt sich der Entschädigungsanspruch nach dem Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was der Veranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erhält.

a) Stornostaffel Der Ersatzanspruch des Veranstalters ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung pauschaliert gemäß nachstehender Staffelung (pro Buchung): Allgemein: bis zum 51. Tag vor Reiseantritt 40 % ab dem 50. Tag vor Reiseantritt 60 % ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 70 % ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 %
bei Busreisen: bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 %
bei Schiffsreisen: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 %
b) Höhere bzw. konkrete Entschädigung Soweit dem Veranstalter durch die Leistungsträger, insbesondere Beförderungsunternehmen, höhere Gebühren (bis zur Höhe des Reise- bzw. Flugpreises) auferlegt werden, sind die höheren Rücktritts- gebühren fällig. Rücktrittsentgelte sind jeweils sofort fällig. Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen und Stornokostenregelungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger gelten deren Rücktritts- und Stornobedingungen, sofern darauf in der Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wird. Der Reiseveranstalter behält es sich vor, anstelle der genannten Pauschale eine konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm Aufwendungen in vergleichbarer Größenordnung wie die jeweils anwendbare Pauschale entstan¬den sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
c)Ausschluss der Entschädigung Die Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn -Sie aufgrund einer erheblichen Vertragsänderung i.S.d. § 651g Abs.3 BGB zurücktreten; -unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, § 651h Abs.3 BGB; -wenn der Reiseveranstalter vom Vertrag gem. § 651h Abs.4 BGB zurücktritt. 3. Rücktritt des Veranstalters Der Reiseveranstalter kann ebenfalls vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall entfällt auch der Anspruch auf den Reisepreis. Er hat dies unverzüglich mitzuteilen.

a)Rücktrittsgrund
Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn -die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall sind die Fristen nach § 651h Abs.4 Nr.1 BGB zu beachten. -unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen. b)Mindestteilnehmer Der Veranstalter kann sich nur auf eine Mindestteilnehmerzahl berufen, wenn diese deutlich in der Buchungsbestätigung angegeben wurde oder ein entsprechender Hinweis auf die nötigen Angaben in Reiseausschreibungen oder Katalogen erfolgte.

4. Rückerstattung
In jedem Fall hat der Veranstalter die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten.

5. Kündigung
Während der Reise kann der Reiseveranstalter den Vertrag nur kündigen, wenn Sie sich trotz erfolgter Abmahnung weiterhin vertragswidrig verhalten. Sollte das vertragswidrige Verhalten auf eine Verletzung der vorvertraglichen Informationspflicht zurückzuführen sein, ist ein Kündigungsrecht in diesem Fall ausgeschlossen. Bezüglich einer Entschädigung gilt das Ziff.IV.2. entsprechend.

VI. Gewährleistung
1. Allgemeines
Ihnen stehen bei Mängeln gegenüber dem Reiseveranstalter die Gewährleistungsrechte des § 651i BGB zur Verfügung. Dazu müssen sie den Mangel gemäß § 651 o Abs. 1 BGB unverzüglich bei dem Veranstalter vor Ort oder bei einem der zuständigen Kontaktstellen anzeigen. Vorrangig hat der Reiseveranstalter Abhilfe nach § 651k BGB zu leisten. Wird eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen, bestehen weder Minderungs- noch Schadensersatzansprüche, § 651o Abs. 2 BGB.

2. Einzelne Rechte
Von den Gewährleistungsrechten sind umfasst: -Abhilfe -Minderung -Schadensersatz -Kündigung

3. Beistand
In jedem Fall hat der Reiseveranstalter Beistand zu leisten, § 651 q BGB. Damit ist gemeint, dass der Reiseveranstalter Informationen zu Gesundheitsdiensten, Behörden und Konsulaten bereitstellt, sowie bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützt. Sollten Sie die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft herbeiführen, sind Sie dem Reiseveranstalter zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet.

4. Kündigung
Sie haben die Möglichkeit der Kündigung, wenn die Reise aufgrund eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird, § 651l Abs.1 BGB. Grundsätzlich ist dem Reiseveranstalter vor der Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, alle aufgrund der erfolgten Kündigung ersparten Kosten zurückzuerstatten. Eventuelle Mehrkosten für eine neue Rückbeförderung sind von dem Reiseveranstalter zu tragen. Das Kündigungsrecht des Reiseveranstalters aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände bleibt hiervon unberührt.

5. Gepäckschäden und verzögerte Zustellung von Gepäck
Ein Gepäckschäden oder eine verzögerte Zustellung von Gepäck muss unverzüglich bei dem Veranstalter, sowie bei der Fluggesellschaft angezeigt werden. Sie werden angewiesen, den „Lost Baggage“ Schalter am Flughafen aufzusuchen und die entsprechenden Formulare der Fluggesellschaft auszufüllen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne Schadensanzeige eine Erstattung abgelehnt werden kann.

VII. Haftung
1. Allgemeines
Die Haftung des Reiseveranstalters wird für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werden, auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Eine Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte erhält. Der Reiseveranstalter haftet ferner nicht auf Schadensersatz für Mängel, die vom Reisenden verschuldet sind oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht worden sind. Der Reiseveranstalter haftet auch nicht auf Schadensersatz für Schäden, die von einem Dritten verschuldet sind, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist (= Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters) sind und der jeweilige Schaden für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder vermeidbar war. Etwaige Ansprüche des Reisenden auf Minderung des Reisepreises oder Kündigung bleiben dadurch unberührt

2. Buchungsfehler
Der Reiseveranstalter haftet nach Maßgabe des § 651 x BGB für den Schaden, der Ihnen aufgrund eines technischen Fehlers im Buchungssystem bzw. während des Buchungsvorgangs entstanden ist. VIII.IdentitätdesausführendenLuftfahrtunternehmens

Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Veranstalter verpflichtet Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren. Das gilt auch, wenn sich nach Vertragsschluss die Fluggesellschaft ändern sollte. Eine Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/ air/safety/air-ban/index_de.htm einzusehen.

IX. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und verwendet von Ihnen personenbezogene Daten. Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie dem gesonderten Datenschutz-Infoblatt, sowie der Datenschutzerklärung des Veranstalters, welche unter http://www.reise-treffludwig.de/ datenschutzerklaerung eingesehen werden kann. Bei Fragen steht Ihnen der Reiseveranstalter selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.

X. Online-Streibeilegungsplattform / Keine TeilnahmeaneinemStreitbeilegungsverfahren
Gem. der Richtlinie 2013/11/EU stellt die EU-Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die OS-Plattform kostenlose Hilfestellungen für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/ consumers/odr/. Der Reiseveranstalter ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- Schlichtungsstelle auch nicht teil.

XI. Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand
Falls Sie ein Kaufmann sind oder keinen festen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, ist der Gerichtsstand Osnabrück.

2. Sprachen
Die Leistungen werden nur in deutscher Sprache angeboten.

3. Kundenservice
Der Kundenservice des Veranstalters steht Ihnen von Montag bis Freitag von 09:30 – 13:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr, sowie an Samstagen von 09:00 – 13:00 Uhr telefonisch unter der Telefon-Nr. 0049 (0) 54 07 / 87 78 0 zur Verfügung. Ausgenommen sind Feiertage des Bundeslandes Niedersachsen.
REISE-TREFF-LUDWIG GmbH
Geschäftsführer: Birgit Ludwig -Trienen
Niedersachsenstraße 22
49134 Wallenhorst
Tel. 0 54 07 / 87 78 – 0
Fax. 0 54 07 / 87 78 – 78
Internet: https://www.reise-treff-ludwig.de
E-Mail: info@reise-treff-ludwig.de
Amtsgericht Osnabrück
Handelsregister: HRB 210408
Stand: Januar 2020